Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB.

01  Vertragsbedingungen

1.1  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Stageone und dem Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) welcher Dienstleistungen und Services von Stageone in Anspruch nimmt, resp. Stageone beauftragt. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Stageone ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen, sofern dadurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Die aktuelle Version der AGB ist unter www.stageone.ch/agb verfügbar. 

1.2  Die Datenschutzerklärung auf unserer Website (www.stageone.ch/datenschutz) ist Bestandteil dieser AGB.

1.3  Detaillierte Informationen bezüglich Kosten und Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen Angeboten und Service-Beschreibungen.

 

02  Angebot und Auftrag

2.1  Ein Erstgespräch und das Erstellen eines ersten Angebots ist kostenlos, sofern vorher nichts anderes vereinbart wurde. Das erste Angebot gilt als Richtofferte und verpflichtet zu keinem Vertragsabschluss. Die Preisverpflichtung und Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Stageone erlischt mit dem Gültigkeitsdatum des Angebots, sofern keine Auftragsbestätigung durch den Kunden gemäss Punkt 2.2. erfolgt. Für weitere Angebote kann Stageone eine Entschädigung verlangen. Dies wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt.

2.2  Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Auftragserteilung gilt der Auftrag als erteilt, sobald dieser durch Stageone schriftlich bestätigt wurde. Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als vom Kunden gelesen und akzeptiert.

2.3  In den Angeboten nicht enthalten sind Fahrspesen (gem. Punkt 6.6.), Materialkosten und Kosten für Fremdleistungen. Diese Kosten werden auch verrechnet, falls kein Auftrag an Stageone erteilt wird.

2.4  Im Angebot nicht enthaltene, zusätzlich geforderte Arbeiten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.5  Stageone ist dafür verantwortlich, dass die im Angebot ausgewiesenen Preise eingehalten und maximal um 10 % der Auftragssumme überschritten werden. Grössere Überschreitungen müssen dem Kunden vorgängig kommuniziert und durch ihn freigegeben werden. 

2.6  Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder tritt der Kunde vom Auftrag zurück, hat Stageone Anspruch auf die Entschädigung der bereits erbrachten Leistungen. Allfällige Kosten von Dritten (vgl. Abschnitt 5) oder Kosten, welche durch die vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kunden entstehen, sind durch diesen vollumfänglich zu bezahlen. Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf die Rückvergütung von bereits bezahlten Akontorechnungen.

 

 

03  Preise und Zahlungen, Spesen, Fälligkeit und Vertragslaufzeiten 

3.1  Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.). 

3.2  Sofern nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen pro halbe Stunde mit folgenden Ansätzen abgerechnet:

  • Dienstleistungen: CHF 160.–/Stunde
  • Reisezeit: CHF 80.–/Stunde 

3.3  Zusätzlich auf die entsprechenden Stundenansätze ausserhalb der Erreichbarkeit (Punkt 4.1) und unter Berücksichtigung von Punkt 4.2:

  • 50 % von Montag bis Samstag
  • 100 % an Sonn- und Feiertagen

3.4  Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils nach Rechnungsstellung gemäss dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Sofern einer Rechnung nicht innerhalb dieses Zeitraums widersprochen wird, gelten die Leistungen als abgenommen und die Rechnung als akzeptiert.

3.5  Die Mahnspesen betragen pauschal CHF 50.–. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen von 5% dazu, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Stageone hat zudem Anspruch auf Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten.

3.6  Stageone ist berechtigt, nach schriftlicher Mahnung, einen Dienst zu deaktivieren oder ein Kommunikationsmedium unter Verschluss zu halten, wenn eine Leistung oder ein Service nicht fristgerecht bezahlt wurde und keine schriftliche Beanstandung dazu vorliegt.

3.7  Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Projekttyp (siehe nachfolgende Zusammenstellung). Auf Kundenwunsch können andere Vereinbarungen getroffen werden.

  • Auftrag nach Angebot: Bei Aufträgen nach Angebot werden 50% des Betrages bei Auftragserteilung und 50% bei Auftragsabschluss in Rechnung gestellt. Mit Zahlung des Gesamtbetrages gilt der Auftrag als abgeschlossen. Bei Beträgen, welche kleiner als CHF 5000.– sind, behält sich Stageone vor, den gesamten Betrag erst bei Projektabschluss abzurechnen.
  • Auftrag ohne Angebot: Aufträge ohne Angebote werden quartalsweise nach Aufwand oder im Rahmen des abgeschlossenen Services abgerechnet. Falls der Aufwand weniger als vier Stunden beträgt, erfolgt die Abrechnung halbjährlich, jährlich oder zusammen mit der Rechnung für den Service. Mit Zahlung des Rechnungsbetrags gelten die Leistungen als abgeschlossen. 
  • Der Betrag für Services wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Durch die fristgerechte Bezahlung verlängern sich die Service-Leistungen um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist jährlich mit einer Frist von einem Monat vor der Erneuerung der Laufzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. 

3.8  Für Leistungen, die Stageone nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Thun) erbringt, werden gesondert Fahrkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Fahrkosten berechnet sich auf folgenden Grundlagen:

  • Fahrkosten Auto (CHF 1.–/km): Kilometer gemäss Routenplaner von Google Maps 
  • Fahrkosten Öffentlicher Verkehr (Ticket 1/1, 2. Klasse): Kosten gemäss Fahrplan SBB

 

04  Erreichbarkeit und Support

4.1  Stageone ist von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • 08.00–12.00 Uhr
  • 14.00–17.00 Uhr

4.2  Das Beziehen von Leistungen ausserhalb dieser Zeiten muss durch den Kunden ausdrücklich gewünscht und die Möglichkeit zur Durchführung durch Stageone bestätigt werden. Es gelten in diesen Fällen die speziellen Stundenansätze gemäss Punkt 3.3.

4.3  Stageone nimmt Support-Anfragen auf folgenden Kanälen entgegen:

4.4  Der Zugang zu unserem Kundensupport wird mit dem optionalen Service «SUPPORT» gewährt und gegenüber Supportanfragen ohne diesen Service prioritär behandelt. Supportanfragen ohne «SUPPORT»  Service werden als normalen Auftrag und entsprechend Punkt 3.2 «Auftrag ohne Angebot» dieser AGB behandelt und abgerechnet. Dabei werden insbesondere auch telefonische Auskünfte und Fragen per E-Mail nach Aufwand in Rechnung gestellt. Diese Anfragen werden nach «bestmöglichem Einsatz» abhängig der vorhandenen Ressourcen eingeplant und ausgeführt. 

 

05  Leistungen Dritter

5.1  Stageone behält sich vor, für gewisse Leistungen, insbesondere im Bereich Druck, Produktion, Fotografie, Text und Lektorat, Dritte zu beauftragen. Stageone handelt gegenüber diesen Dritten im Namen des Kunden. Arbeiten Dritter werden in der Regel mittels separatem Angebot angegeben und direkt zwischen dem Kunden und dem Dritt-Dienstleister abgerechnet. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen solcher Dritter fristgerecht zu bezahlen. Falls aus administrativen Gründen eine Auflistung der Leistungen von Dritten im Angebot von Stageone naheliegend ist, werden diese als Dienstleitungen von Dritten ausgewiesen.

5.2  Stageone richtet im Namen des Kunden Accounts bei diversen Anbietern ein (z. B. Google Account, Domain-Administration, E-Mail Accounts etc…). Die Verantwortung für diese Accounts liegen dabei immer beim Kunden. Auf Anfrage gibt Stageone jederzeit über die eingerichteten Accounts sowie über die entsprechenden Login-Daten Auskunft.

5.3  Stageone gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere die Erreichbarkeit einer Website stets unterbruchsfrei, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschliesslich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Stageone liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten, sowie Angriffen Dritter etc. resultiert. 

5.4  Die Gewährleistung und der Support für Leistungen von Drittanbietern erfolgt gemäss deren Geschäftsbedingungen.

 

06  Gewährleistung, Mitwirkung und Garantie

6.1  Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen und Informationen zu erbringen, damit Stageone die vertragliche Leistung ausführen kann. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Stageone von der Leistungspflicht befreit. Die bis dahin geleisteten Arbeiten werden durch Stageone vollumfänglich gemäss Vertrag in Rechnung gestellt.

6.2  Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet oder in dem Stageone durch äussere Umstände, an der Leistungserbringung gehindert ist. Zu diesen Umständen zählen höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers.

6.3  Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. 

6.4  Stageone übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Für Garantiearbeiten gilt eine Frist von maximal 60 Tagen nach Projektabschluss. Mit Ablauf dieser Frist akzeptiert der Kunde die vollständig erbrachten Leistungen des Vertrags. Sämtliche Arbeiten nach der Garantiephase erfolgen nach Aufwand bzw. werden im Rahmen des abgeschlossenen Services ausgeführt und abgerechnet.

6.5  Stageone kann Gewährleistung durch Nacherfüllung erbringen. Falls die Nacherfüllung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

6.6  Der Kunde ist verpflichtet, ihm allfällige, vor der Endfertigung zugestellten Daten zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Mit dieser Bestätigung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit und das Produkt gilt vom Kunden als genehmigt. Stageone haftet nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler.

6.7. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Stageone gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Stageone beruhen. 

6.8  Die Master-Version des Template-Quellcodes und dessen Versionierung liegt bei Stageone. Wird das Template durch den Kunden bearbeitet, besteht bei einem Überschreiben durch die automatischen Entwicklungsprozesse seitens Stageone kein Anspruch auf die Wiederherstellung dieser Anpassungen. 

 

07  Nutzungsbefugnisse und Haftungsbeschränkung 

7.1  Stageone stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse zu, sofern sie nicht ausdrücklich durch den Vertrag dem Kunden vorbehalten sind.

7.2  Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Produkte und Leistungen. Es gilt keine Branchen- oder Gebietsexklusivität.

7.3  Meldet Stageone für den Kunden Dienstleistungen von Dritten (Domains, Lizenzen, Abos oder ähnliches) auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde Stageone hiermit das Recht ein, diese Leistungen im Falle des Zahlungsverzugs oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieser AGB, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder den Namen eines Dritten zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden. Durch den Zahlungsverzug entstandene Kosten müssen durch den Kunden bezahlt werden.

7.4  Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde an den von Stageone individuell für den Kunden geschaffenen Werken die zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck. Ohne Einverständnis von Stageone ist niemand berechtigt, geschaffene Werke abzuändern. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quelltext oder bearbeitbaren Rohdaten besteht nicht.

7.5  Jegliche Weiterverwendung von Arbeitsergebnissen, die nicht fertiggestellt werden (wie z. B. Ideen, Konzepte, Varianten, Entwürfe), ist dem Kunden untersagt. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen von Konkurrenzpräsentationen für die erstellten Arbeitsmaterialien, selbst nach der Bezahlung einer Ausfallentschädigung.

7.6  An den vom Kunden gelieferten Daten (wie z. B. Texte, Grafiken, Fotos, Schriften, Quellcodes usw.) wird Stageone ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen dieses Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Der Kunde hat für diese Inhalte sicherzustellen, dass die erforderlichen Rechte für die geplante Verwendung eingeholt sind und die Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht entsprechen. Dies gilt ebenso für Verlinkung auf andere Internet-Seiten. Der Kunde hält Stageone von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

7.7  Stageone haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.8  Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Stageone die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Stageone nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder Dienste nicht ordnungsgemäss funktionieren.

 

08  Diskretion

8.1  Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.

8.2  Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.

8.3  Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.

 

09  Referenznennung

9.1  Stageone ist berechtigt, ein Auftragsverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z. B. Nennung der Referenzen auf Internetseiten (inkl. Social Media), Pressemitteilungen und anderen Kommunikationsmitteln. Über die genaue Höhe des Auftragsvolumens und entsprechend Punkt 8 beschriebenen Informationen vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

9.2  Stageone kann abgeschlossene Projekte bei Wettbewerben (Awards) einreichen.

9.3  Stageone ist berechtigt, ohne Entschädigungsanspruch auf sämtlichen Kommunikationsmitteln des Kunden einen Urheberrechtshinweis zu platzieren.

 

10  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit oder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlicher Zweck am nächsten kommt.

 

11  Anwendbares Recht

Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am jeweiligen Sitz von Stageone. Es wird schweizerisches Recht angewendet. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

 

Stand 21.2.2024